Lärmaktionsplan

Die Durchführung von Lärmaktionsplänen beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Gemäß der Richtlinie wird Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Flugverkehrslärm sowie der Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht, erfasst und bewertet. In Nordrhein-Westfalen wurde die Aufstellung der Lärmaktionspläne als Pflichtaufgabe an die Kommunen weitergegeben. Der im Jahr 2007 begonnene Prozess erfolgte dazu bislang in 3 Stufen. In einer Lärmaktionsplanung wird der Lärm kartiert, Belastungsschwerpunkte ermittelt und mögliche Maßnahmen dokumentiert.

Der Lärmaktionsplan  Stufe 3 (LAP 3) der Stadt Beckum ist durch Beschluss des Rates am 25.03.2021 in Kraft getreten.

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