2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 28. Mai 2013 als Satzung beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Ahlener Straße/Vorhelmer Straße“. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Ahlener Straße/Vorhelmer Straße“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26. Juni 2013 in Kraft getreten. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellung „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte“ wird künftig eine „Wohnbaufläche“ dargestellt. Diese Berichtigung erstreckt sich über den Bereich, der aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich ist

Lageplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Plandetails

Auszug aus dem Flächennutzungsplan