6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 28. September 2017 als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 71 „An der Martinskirche“. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 71 „An der Martinskirche“ ist mit der Be-kanntmachung des Satzungsbeschlusses am 8. November 2017 in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst. Anstelle der bisherigen Darstellungen „Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“, „gemischte Baufläche“ und Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“ wird künftig eine „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Lageplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Plandetails

Auszug aus dem Flächennutzungsplan