Bebauungsplan Nr. 42 "Everkeweg", 3. Änderung

Die bisherige Gemeinbedarfsfläche soll zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Dies dient der Realisierung einer Wohnanlage für barrierefreies und betreutes Wohnen im Paterweg 50, derzeitiger Standort der Verwaltung des Kinderheims und weiteren Einrichtungen. Weiteres Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Modifizierung der bisherigen Festsetzung „Gemeinbedarfsfläche“ im Hinblick auf die derzeitigen und künftigen Nutzungen.

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Everkeweg“ wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Everkeweg“ ersetzt.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Bebauungsplan

Begründung