Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet "Steinbrink", 1. Änderung,Teil C

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C „Gewerbegebiet Steinbrink“ sollen auf den bisherigen Sondergebietsflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe gewerbliche Bauflächen festgesetzt werden. Die gewerbliche Nachnutzung der Grundstücke soll optimiert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, weil damit die gewerbliche Nachnutzung für einen vorhandenen, brachgefallenen Einzelhandelsstandort gesichert wird.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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Bebauungsplan

Begründung