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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1/20 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/89) im Stadtteil Wolfsbach

Das Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord hat sich den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 7/89 „Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord“ (Inkrafttreten: 07.07.1995) entsprechend und damit grundsätzlich bebauungsplankonform zu einem leistungsfähigen Gewerbestandort in Bayreuth entwickelt. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandel im Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord bedarf es aber einer klarstellenden und abschließenden Regelung (ausnahmsweise Zulässigkeit: Verkaufsstellen von Gewerbebetrieben und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Waren des Mobilitätssektors). Mit dieser „Nachsteuerung“ bei den textlichen Festsetzungen kann und soll der bestehende spezielle Charakter und die Zielsetzung des Gewerbegebietes dauerhaft gewährleistet werden. Das Planerfordernis für die Bebauungsplanänderung besteht überdies im Ausschluss von Vergnügungsstätten gem. Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Bayreuth, der Klarstellung des Bezugspunktes für die Traufhöhenfestsetzung zur Steuerung der Höhenentwicklung und weiteren geringfügigen Anpassungen der Bebauungsplankonzeption.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 22.07.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.08.2020 - 25.09.2020, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.11.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge