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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

3/18 Sondergebiet 'Großflächiger Einzelhandel (nicht zentren-/ innenstadtrelevante Sortimente)' Bernecker Straße / Königsbergstraße (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5/91) im Stadtteil St. Georgen

Der Baumarkt in der Königsbergstraße im Bayreuther Stadtteil St. Georgen steht seit geraumer Zeit leer. Nachdem sich in der Vergangenheit bereits einige Betreiber von Baumärkten erfolglos an diesem Standort versuchten, erscheint eine weitere Baumarktnutzung weder zielführend noch zukunftsfähig.

Um einen langfristigen Leerstand und damit einen städtebaulichen Missstand an dieser exponierten Stelle im Stadtgebiet zu vermeiden, sollten neben dem klassischen Baumarktsortiment zukünftig auch alle anderen hier städtebaulich verträglichen nicht zentren-/innenstadtrelevanten Sortimente verkauft werden können. Da jedoch der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5/91 explizit nur den Verkauf von Baumarktkernsortiment und branchentypischem Randsortiment zulässt, sind die planungsrechtlichen Vorgaben wie folgt zu modifizieren:

Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der vorgenannten Zielintention in ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentren-/innenstadtrelevanten Sortimenten“ geändert. Die bisher höchstzulässige Verkaufsfläche des Sondergebietes von 7 800 m² ist beizubehalten und eine Erweiterung der Verkaufsfläche ausgeschlossen.

Mit dem gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird Planungsrecht geschaffen für die Mobilisierung eines Innenentwicklungspotenzials und die Wiedernutzbarmachung einer leerstehenden Einzelhandelsimmobilie.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 19.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.02.2019 - 18.02.2019, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 04.02.2019 - 18.02.2019, Gelegenheit für die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
  • 15.06.2020 - 22.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 30.09.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge