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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

6/66 TB1 Bereich Laineck südlich der Warmensteinacher Straße Teilbereich Fl. Nr. 4696/1 Gmkg. Bayreuth im Stadtteil Laineck

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.1968, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 31.03.1976, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 23.07.1976, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Anhänge