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Aktueller rechtswirksamer Bebauungsplan
WO/5 "Schmidacker" im Stadtteil Wolfsbach
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr B.Sc. D. Müller | 0921 251466 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 22.08.1975, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 31.10.1975, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 7/89 Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord
- 2/97 Untere Hirschbaumstraße (Teiländerung B-Plan Wolfsbach - Teilbaugebiet Ost)
Anhänge
- Plandarstellung