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Aktueller rechtswirksamer Bebauungsplan
3/73a AE Parzellierung Grunau I Süd im Stadtteil Aichig
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der FIächen im bezeichneten Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und für die Bodenordnung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr B.Sc. D. Müller | 0921 251466 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 29.12.1972, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 22.03.1977, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3/73a Gut Grunau Teilbereich
- 2/75 Gut Grunau Teilbereich
Anhänge
- Plandarstellung