> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/78 TB Industriegebiet Weiherdamm Teilbereich Vereinfachte Änderung im Stadtteil Industriegebiet

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6/78 für das Industriegebiet "Weiherdamm" ist für die Zufahrt der auf Bindlacher Gemeindegebiet geplanten Müllverladestation eine von der verlängerten Weiherstraße abzweigende private Straße ausgewiesen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Müllkraftwerk Schwandorf/Opf. hat in ihrer Sitzung am 9. 3. 1981 beschlossen, dass die straßenmäßige Erschließung der jeweiligen Grundstücke für die Müllverladestationen von denjenigen Verbandsmitgliedern zu schaffen ist, die über die jeweilige Verladestation entsorgt werden. [...] Um der Forderung des Zweckverbands nachzukommen, beabsichtigt der Stadtrat, ein vereinfachtes Änderungsverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/78 durchzuführen und hierbei die geplante Zufahrt zur Müllverladestation als öffentliche Straße auszuweisen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1981)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.1981, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 03.06.1981, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 26.06.1981, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge