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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9/82 Casselmannstraße / Eduard-Bayerlein-Straße im Stadtteil City

Hauptziel der Bauleitplanung ist es, die Voraussetzung zur Errichtung einer größeren Wohnanlage mit stadtnahen Wohnungen zu schaffen und den Standort für ein neues Arbeitsamt festzulegen. Dafür ist die Umstufung des bestehenden Gewerbegebietes in ein Mischgebiet erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1983)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 25.01.1984, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 13.04.1984, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge