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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

10/82 An der Ellrodtzeile (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 18/63) im Stadtteil Hammerstatt

Zur Herstellung einer eindeutigen planungsrechtlichen Grundlage in Verbindung mit einer städtebaulichen Neuordnung für den umstrittenen Bereich wird nunmehr die Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 18/63 notwendig. Die Änderung soll eine städtebauliche Abgrenzung zwischen den bestehenden südwestlichen Schul- und Wohngebäuden und den Gebäuden im Bereich der Ecke Albrecht- Dürer-Straße/Friedrich-Ebert-Straße herstellen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1982, ergänzt 1983)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 27.10.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 11.03.1983, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 22.04.1983, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge