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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

11/82 St. Johannis - An der Eremitagestraße zwischen Seulbitzer Weg und Monplaisirstraße im Stadtteil St. Johannis

Ziel des Planungsverfahrens war die Anpassung der bestehenden baurechtlichen Festsetzungen von 1956 an die heutigen städtebaulichen Vorstellungen und die zwischenzeitlich geschaffenen Gegebenheiten. Wesentlich war hierbei, dass sich die Neubebauung in die reizvolle Lage und Umgebung städtebaulich einfügt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.1982, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 27.02.1985, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 05.07.1985, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge