> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/83 Kath. Gemeindezentrum Grunau (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/75) im Stadtteil Aichig

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2/75 Grunau, Teilbereich II, ist südlich der Schwarzwaldstraße eine Gemeinbedarfsfläche für Kirche, Saal und Kindergarten ausgewiesen. Da die Bemühungen der katholischen Kirche, in diesem ausgewiesenen Bereich ein Grundstück für ein Gemeindezentrum zu erhalten, nicht zum Erfolg führten, wurde im März 1983 der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Das Grundstück innerhalb der Schleife der Odenwaldstraße soll dabei als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden, um die Errichtung eines Gemeindezentrums zu ermöglichen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1986)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.1983, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 29.10.1986, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 13.03.1987, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge