> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/84 Grunau - Teilbereich III (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/78) im Stadtteil Aichig

Bereits während der öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 2/78 wurde die Anregung vorgebracht, dass sich dieses Baugebiet besonders gut für eine Verkehrsberuhigung eignen würde. Aus zeitlichen Gründen wurde dieser Bebauungsplan jedoch zur Rechtskraft gebracht; für den südlichen Teilbereich bietet sich jedoch die Möglichkeit, durch dieses Bebauungsplanänderungsverfahren einen verkehrsberuhigten Ausbau der Erschließungsstraßen zu ermöglichen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.03.1984, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 29.01.1986, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
  • 21.03.1986, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge