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Aktueller rechtswirksamer Bebauungsplan
3/84 Grunau - Teilbereich III (Änderung des B-Plans Nr. 2/78) im Stadtteil Aichig
Bereits während der öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 2/78 wurde die Anregung vorgebracht, dass sich dieses Baugebiet besonders gut für eine Verkehrsberuhigung eignen würde. Aus zeitlichen Gründen wurde dieser Bebauungsplan jedoch zur Rechtskraft gebracht; für den südlichen Teilbereich bietet sich jedoch die Möglichkeit, durch dieses Bebauungsplanänderungsverfahren einen verkehrsberuhigten Ausbau der Erschließungsstraßen zu ermöglichen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1985)
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr B.Sc. D. Müller | 0921 251466 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 28.03.1984, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 29.01.1986, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 21.03.1986, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- AI/SW-Si Bebauungsplan Aichig südwestlich der Siedlung
- AI/Mo Gemeinde Aichig - Bebauungsplan für das Gebiet "Am Mostholz"
- 2/78 AE Grunau Teilbereich III - Vereinfachtes Änderungsverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung