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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

10/87 Sondergebiet Meyernberg-Nord im Stadtteil Meyernberg, Roter Hügel

Die Stadt Bayreuth ist bestrebt, weitere Flächen für die Ansiedlung medizinischer Einrichtungen im Bereich Klinikum sicherzustellen. Auslöser der Verfahren war die Suche nach einem geeigneten Standort zur Errichtung einer privaten Rehaklinik. Aufgabe des Klinikumbetriebes soll eine Anschlussheilbehandlung in der Orthopädie und in der Neurologie sein, also insbesondere die Frührehabilitation nach der Akutversorgung und die Durchführung von Anschlussgesundheitsmaßnahmen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1988)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.11.1987, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.06.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.08.1988, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge