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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/88 Vereinfachte Änderung am Sentaweg (Flurnr. 2821/4 und Teilfläche aus 2328) im Stadtteil Grüner Baum

Ziel der Planung ist es, durch einen flächengleichen Grundstückstausch ein Baugrundstück kompakteren Zuschnittes zu bilden und das daraufliegende Baurecht günstiger zu gestalten. Im Ausgleich hierzu erfährt die Gemeinbedarfsfläche eine Verbreiterung um ca. 18 m am Steilweg (öffentl. Straße) und ist damit dem Schulgrundstück besser zugeordnet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1988)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.06.1988, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.02.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge