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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

9/91 Siedlung Laineck im Stadtteil Laineck

Die überwiegend Anfang der 30er Jahre in Laineck errichteten Siedlungshäuschen erwiesen sich auf Grund des zunehmenden Raumbedarfs pro Person als erheblich zu klein. Viele Hausbesitzer haben schon in den letzten 15 bis 20 Jahren eingeschossige Anbauten realisieren können. Da nun im Juni 1991 der erste Antrag auf Vorbescheid für die Realisierung eines zweigeschossigen Anbaues mit zweigeschossigem Querbau an der Warmensteinacher Straße vorgelegt wurde, ist es notwendig, mittels dieses Bebauungsplanverfahrens für alle künftigen in diesem Baugebiet entstehenden Anbauwünsche eine einheitliche Linie festzulegen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1992)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.09.1992, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.01.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge