> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/93 Industriegebiet nördlich des Weiherdamms (Änderung des Bebauungsplans Nr. 8/86) im Stadtteil Industriegebiet

Östlich der Autobahn wurde im Jahr 1988 der sog. "Käserei-Bebauungsplan" (Nr. 6/88 "Industriegebiet Bindlacher Allee") aufgestellt. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wurde schon die Notwendigkeit erkannt, unweit der Stadtgrenze zu Bindlach eine neue Autobahnüberquerung zu errichten, obschon zum damaligen Zeitpunkt lt. Auskunft der Autobahndirektion keine Verbreiterung der Autobahn (BAB A9) vorgesehen war. Infolge der nunmehr geplanten Autobahnverbreiterung muss die "Weiherdamm-Brücke" abgebrochen werden. Ihr Wiederaufbau entfällt zu Gunsten der weiter nördlich geplanten, verkehrsmäßig günstiger gelegenen Autobahnbrücke. Aufgrund der neuen Autobahnüberquerung wird die festgesetzte Stichstraße des Bebauungsplanes Nr. 8/86 gegenstandslos, sodass die Notwendigkeit entstand, den Bereich des bis dato geltenden Bebauungsplanes Nr. 8/86 neu zu überplanen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1994)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.04.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.1994, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.05.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge