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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/95 Grünordnungsplan Golfplatz Bayreuth-Rodersberg im Stadtteil Laineck, Seulbitz

Am 7. August 1991 hat die "GPI-Gesellschaft für Projektierung von Golfanlagen mbH" im Auftrag der "Golfanlagen Bayreuth, Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG" mit Einreichen der Unterlagen den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die Neuanlage eines Golfplatzes im Nordosten der Stadt Bayreuth auf einer Anhöhe südöstlich des Stadtteils Laineck gestellt. Die Regierung von Oberfranken hat in ihrer landesplanerischen Beurteilung vom 27.08.1992 zum Raumordnungsverfahren Golfplatz abschließend darauf hingewiesen, daß zur Verwirklichung des Vorhabens neben der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes auch die Aufstellung eines Grünordnungsplanes gemäß Art. 3 Abs. 2 u. 5 BayNatSchG erforderlich ist. (Auszug aus der Begründung zum Grünordnungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.04.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.02.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.10.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge