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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

5/98 Ergänzungssatzung Parsifalstraße im Stadtteil Gartenstadt

Den Anstoß für ein Verfahren zum Erlaß der betr. Satzung gab die Anfrage eines Bauwilligen von privater Seite im Januar 1998. Die Anfrage hatte den Abbruch des Baubestandes im Anwesen Parsifalstr. 2 ("Wächtler-Villa") zum Inhalt sowie den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses samt Nebengebäude. Weil das Anwesen Parsifalstr. 2 bis dahin dem Außenbereich (§ 35 BauGB = Baugesetzbuch) zugeordnet war, konnte dem Baubegehren zunächst nicht entsprochen werden. Der Anfrage waren frühere Bauanträge vorausgegangen, so daß nunmehr ein überdenken der pianungsrechtiichen Ausgangssituation bzw. - Einordnung-Innenbereich/Außenbereich - geboten erschien. (Auszug aus der Begründung zur Ergänzungssatzung)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 17.03.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.04.1999, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.07.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge