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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9/93a Parkhaus Am Sendelbach (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 9/93) im Stadtteil City

In seinem Beschluss vom 07.10.1992 zur Auslobung des Wettbewerbes "Umsetzung des alten Schlachthofgeländes" trug der Stadtrat der mittlerweile aufgetretenen Sanierungsbedürftigkeit des Parkhauses Rechnung und stellte das Parkhaus zur Disposition. Obwohl durch bisherige Planungen der Bestand des sanierungsbedürftigen Parkhauses Rotmainhalle in Frage gestellt worden war, haben neuere Untersuchungen ergeben, dass das vorhandene Parkhaus in einem vertretbaren Kostenrahmen saniert werden kann und in die Gesamtplanung integriert werden soll (Kerngebiet). Für diese veränderte Planungsabsicht müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.1996, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.03.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.06.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge