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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

5/95 TB1 Siedlungsmodell Hohlmühle / Teilbereich 1 mit integriertem Grünordnungsplan im Stadtteil Oberkonnersreuth

Die Stadt Bayreuth wurde im Oktober 1993 als Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf ausgewiesen. Aufgrund der im Süden der Stadt entstehenden Arbeitsplätze ist in diesem Bereich das Neubaugebiet „Hohlmühle" ausgewiesen worden. Die Zielvorgaben des Projektes sind im Rahmen des Programmes des Bayerischen Staatsministerium des Inneren/Oberste Baubehörde „Siedlungsmodelle - Neue des Wege zu preiswertem, ökologischen und sozialen Wohnen in Bayern" näher definiert. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 09.08.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.04.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge