> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3/16 Gewerbe- bzw. Dorfgebiet Gottlieb-Keim-Straße Süd (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 7/89) im Stadtteil Wolfsbach

Für die Gewerbeflächen im Südosten der Gottlieb-Keim-Straße wurde durch die privaten Eigentümer seit geraumer Zeit versucht, einen neuen gewerblichen Nutzer zu finden. Jetzt hat ein in der Nähe ansässiges Autohaus einen Großteil der Flächen erworben. Die dann notwendige Teilung der Flurstücke würde ein nicht mehr sinnvoll gewerblich nutzbares Restgrundstück übrig lassen. Mit diesem Bauleitplanverfahren soll diese Situation bereinigt und die wegfallenden Gewerbeflächen mit bebaubaren Flächen im Dorfgebiet quasi „ausgeglichen“ werden.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 21.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.01.2017 - 30.01.2017, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • 29.05.2017 - 29.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 29.11.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.12.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge