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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

8/15 Gewerbestandort Nordring (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/78) im Stadtteil Gartenstadt

Der gegenständliche Standort eignet sich aus stadtplanerischer Sicht aufgrund der verkehrsgünstigen Lage am Nordring und der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im Umfeld (Klinik im Norden, Wohnen im Osten, Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe im Süden sowie Naturraum und Naherholungsgebiet Rotmainaue im Westen) für die Ansiedlung nicht störenden Gewerbes. Konkret beabsichtigt ein Interessent, an diesem Standort eine hochwertige Büronutzung für die Bereiche Produkt- und Prozessentwicklung sowie Informationstechnologie umzusetzen. Mit dem o.g. Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung nichtstörenden Gewerbes geschaffen werden.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.10.2016 - 07.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 13.03.2017 - 13.04.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 14.08.2017 - 04.09.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 27.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.03.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge