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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

5/99 Am Bauhof / Kulmbacher Straße (Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/85) im Stadtteil Herzoghöhe

Die Vorarbeiten zur Änderung der vorhandenen Bauleitplanung wurden letztlich durch ein entsprechendes Antragsschreiben des Grundstückseigentümers in Gang gesetzt (Antrag v. 12.08.1999). Hiernach wurde angeregt, auf die vorh. Festsetzung eines Sondergebietes (Baumarkt) zu verzichten und stattdessen ein Gewerbegebiet auszuweisen. Der Antrag bzw. die Anfrage, bezieht sich auf das Grundstück gem. Ziff. 2. Das Begehren des Grundstückseigentümers war im Wesentlichen mit städte-baulichen Belangen vereinbar. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.1999, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.07.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge