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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

5/95b TB3 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 3 (1. Änderung des Bebauungsplans 5/95 (Teilbereich)) im Stadtteil Oberkonnersreuth

Die Stadt Bayreuth wurde im Oktober 1993 als „Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf“ ausgewiesen. Aufgrund der im Süden der Stadt entstehenden Arbeitsplätze ist in diesem Bereich das Neubaugebiet „Hohlmühle“ ausgewiesen worden. Die Stadt Bayreuth hat zur Entwicklung dieses Wohngebietes den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb „Hohlmühle“ ausgelobt. Der auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses entwickelte Rahmenplan wurde am 22.07.1997 durch den Stadtrat gebilligt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 17.07.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.12.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.01.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge