> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan
5/95b TB3 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 3 (1. Änderung des B-Plans 5/95 (Teilbereich)) im Stadtteil Oberkonnersreuth
Die Stadt Bayreuth wurde im Oktober 1993 als „Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf“ ausgewiesen. Aufgrund der im Süden der Stadt entstehenden Arbeitsplätze ist in diesem Bereich das Neubaugebiet „Hohlmühle“ ausgewiesen worden. Die Stadt Bayreuth hat zur Entwicklung dieses Wohngebietes den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb „Hohlmühle“ ausgelobt. Der auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses entwickelte Rahmenplan wurde am 22.07.1997 durch den Stadtrat gebilligt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas | 0921 251281 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 17.07.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.12.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.01.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 5/95c TB5 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 5 (Teiländerung des B-Plans Nr. 5/95b TB3)
- 5/95c TB4 Siedlung Hohlmühle - Teilbereich 4 mit integriertem Grünordnungsplan (Änderung der B-Pläne Nrn. 5/95a TB2 u. 5/95b TB3)
- 5/95 TB1a Siedlung Hohlmühle (Teiländerung der B-Pläne Nr. 5/95 TB1 u. Nr. 5/95b TB3)
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung