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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2/01 Feuerwehrgerätehaus St. Johannis (Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/73) im Stadtteil St. Johannis

Die Feuerwehrabteilungen St. Johannis, Eremitenhof und Colmdorf sind momentan im östlichen Stadtgebiet auf verschiedene Kleinstandorte verteilt. Sie streben schon seit einigen Jahren an, den Geräte- und Fuhrpark auf einem gemeinsamen Standort zu vereinigen und ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten zu lassen. Die Suche nach einem geeigneten Standort gestaltete sich schwierig (Scheitern von Ankaufsverhandlungen usw.), bis der allseits als optimal eingeschätzte Standort auf dem städtischen Grundstück an der Ochsenhut auserkoren wurde. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 27.06.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.11.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.03.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge