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Aktueller rechtswirksamer Bebauungsplan
2/01 Feuerwehrgerätehaus St. Johannis (Änderung des B-Plans Nr. 6/73) im Stadtteil St. Johannis
Die Feuerwehrabteilungen St. Johannis, Eremitenhof und Colmdorf sind momentan im östlichen Stadtgebiet auf verschiedene Kleinstandorte verteilt. Sie streben schon seit einigen Jahren an, den Geräte- und Fuhrpark auf einem gemeinsamen Standort zu vereinigen und ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten zu lassen. Die Suche nach einem geeigneten Standort gestaltete sich schwierig (Scheitern von Ankaufsverhandlungen usw.), bis der allseits als optimal eingeschätzte Standort auf dem städtischen Grundstück an der Ochsenhut auserkoren wurde. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
Ansprechpartner
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr B.Sc. D. Müller | 0921 251466 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.06.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.11.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.03.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/73 St. Johannis Süd / Ochsenhut (Änderung des B-Plans Nr. 3/61)
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung