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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

7/05 Balthasar-Neumann-Straße im Stadtteil City

Mit Vorbescheidantrag vom 04.08.2005 wurde durch die Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth mbH die Frage gestellt, ob eine Baulücke an der Balthasar-Neumann-Straße mit einer Wohnanlage (ca. 90 WE) bebaut werden kann. Die vorgeschlagene Planung entsprach hinsichtlich der Vorgaben des Flächennutzungsplanes (Gemeinbedarfsfläche - Schule) nicht der vorhandenen planungsrechtlichen Situation. Um eine künftige Bebauung und Nachverdichtung städtebaulich zu ordnen, hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.09.2005 die Einleitung der Bauleitverfahren beschlossen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge