> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/09a Wilhelm-Pitz-Straße, TB Südwest (geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/09) im Stadtteil St. Georgen

Der Bebauungsplan Nr. 6/09 „Wilhelm-Pitz-Straße“ wurde durch den Stadtrat am 23.02.2011 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die südöstliche Ecke des Geltungsbereiches wurde darin als zeilenartiger Geschosswoh-nungsbau (2 bzw. 3 Wohngeschosse + D) mit Tiefgarage festgesetzt. Es konnte aber kein Investor gefunden werden, der in dieser Lage solche Woh-nungen errichtet und vermarktet hätte. Nur eine Reihenhausfirma würde dort gerne Reihenhäuser (2 verschiedene Haustypen mit 2 Geschossen und teil-weisem Dachausbau ohne Keller) realisieren. Aus städtebaulicher Sicht ist ein längeres Brachliegen dieser potentiellen Wohnbauflächen nicht erwünscht, deshalb soll im Rahmen einer Innenent-wicklung hier eine Wohnnutzung in Form von Reihenhäusern ermöglicht werden. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.02.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.03.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge