> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6/09 Wilhelm-Pitz-Straße (geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/75) im Stadtteil St. Georgen

Das frühere Telekomgelände an der Wilhelm-von-Diez-Straße wird zunehmend nicht mehr gemäß den Festsetzungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (Sondergebiet - Telekommunikation) bzw. des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 3/75 (Gemeinbedarf - Post) genutzt. In den letzten Jahren gab es Anträge für die Nutzung der Gebäude als Labor, Schulung etc, die im Rahmen einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt wurden. Da sich abzeichnet, dass die Liegenschaft dauerhaft nicht mehr für die Zwecke der Post und Telekommunikation benötigt wird, ist zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich dieses Bauleitplanverfahren notwendig, um die Flächen künftig als Mischgebiet festzusetzen und auch dementsprechend nutzen zu können. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.11.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge