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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

5/04 Gewerbegebiet am Bahnhof St. Georgen -Teilbereich West- (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 6/87) im Stadtteil Industriegebiet

Im Flächennutzungsplan von 1978 grenzen im Bereich des Bahnhofs St. Georgen Industriegebiet (GI) und Mischgebiet (MI) direktaneinander, getrennt nur durch das Bahngelände. Als Idealfall sollte zwischen GI und MI ein Gewerbegebiet (GE) liegen. Diese Problematik, die vor allem durch unterschiedlich zulässige Immissionen entsteht, beschäftigt die Stadtverwaltung schon seit längerem. Im Bereich der Insel werden, gefördert durch das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt", Wohngebäude durch Neubauten ersetzt bzw. modernisiert. Die Wohnqualität für dieses Stadtquartier wird dadurch wesentlich verbessert und attraktiver gemacht. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge