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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2/06a Gewerbepark Am Flugplatz (vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/06) im Stadtteil Laineck

In der Sitzung am 29.11.2006 hat der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 2/06 "Gewerbepark Am Flugplatz" gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11 wurde der Bebauungsplan am 01.06.2007 rechtsverbindlich. In den Jahren 2007/2008 wurde ein kleiner Teil der Erschließungsstraße realisiert, um die Ansiedlung eines Holzgroßhändlers zu ermöglichen. Nordöstlich davon soll nun ein größeres gewerbliches Grundstück für eine weitere Betriebsansiedlung bereitgestellt und dabei die Erschließung optimiert werden. Deshalb wurde im Stadtrat am 25.03.2009 das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/06 a „Gewerbepark Am Flugplatz“ eingeleitet. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.07.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.08.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge