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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/12 Meyernreuth im Stadtteil Eichelberg

Für das im wirksamen Flächennutzungsplan seit Mai 2009 dargestellte Bauerwartungsland im Ortsteil Meyernreuth liegen nunmehr die ersten Bauanfragen bzw. -anträge vor. Bislang gab es weder einen qualifizierten noch einen einfachen Bebauungsplan für Meyernreuth. Die Zulässigkeit der Vorhaben im Siedlungskern wurde bisher nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt. Vorhaben im Norden, im Süden und im Westen des Siedlungsgebietes lagen im nicht beplanten Außenbereich; deshalb war hier bisher § 35 BauGB anzuwenden. In Anbetracht der vorliegenden Bauabsichten ist zur einheitlichen Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in Meyernreuth die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens erforderlich. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 29.02.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.11.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.01.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge