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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1/03b TB1 Rahmenplan Nürnberger Staße - Süd, Teilbereich 1 (Nahversorgungsstandort) (Teilbereichsänderung des Bebauungsplans Nr. 6/76) im Stadtteil Kreuzstein

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth vom 21.04.1978 stellt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung als Mischgebiet dar. Zwischen Nürnberger Straße und Königsallee verläuft durch das Plangebiet eine Verbindungsstraße, deren Bedarf für die künftige Stadtentwicklungsplanung nicht mehr gegeben ist. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bayreuth wurde vom Stadtrat am 26.06.1996 einstimmig beschlossen. Die Planung entspricht den Zielen des neuen Flächennutzungsplanentwurfs mit integriertem Landschaftsplan sowie der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für das gesamte Stadtgebiet (Planstand: 7/05). Im Süden des Geltungsbereichs ist in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Einzelhandelsentwicklungskonzept (SEEK) für Bayreuth ein Nahversorgungsstandort vorgesehen. Wegen der hier bereits vorhandenen Immissionsbelastung ist eine Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet in Gewerbegebiet geplant. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.11.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.05.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge