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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

5/14 Nachverdichtung an der Mistel (Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/98) im Stadtteil Altstadt, City

Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 den Bebauungsplan Nr. 5/12 „Bereich zwischen Carl-Burger-Straße, Erlanger Straße und Austraße“ (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98) als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit der Bekanntgabe im Amtsblatt Nr. 12 der Stadt Bayreuth am 30.08.2013 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich hat sich aber die Sach- und Rechtslage bzgl. der Tiefgaragenein- und -ausfahrt in der Austraße grundlegend geändert. Das Landgericht Bayreuth hat im Rechtsstreit zwischen dem Bauherrn des Bauprojektes (Flurstück 1603/7 Gem. Bayreuth) und dem Nachbarn (Flurstück 1603/17 Gem. Bayreuth) am 07.05.2014 entschieden, dass der Nachbar das Betreten und Befahren des Flurstücks 1603/17 zum Zwecke des Gelangens auf das Flurstück 1603/7 nicht zu dulden hat. Die im Bebauungsplan Nr. 5/12 vorgesehene Erschließung der Tiefgarage über das Nachbargrundstück und die Austraße ist somit auf absehbare Zeit realistisch nicht umsetzbar. Der Richterspruch in der zivilrechtlichen Streitsache führt zu einer grundlegend neuen Sach- und Rechtslage bzw. zu einer neuen Abwägungsgrundlage. Das ursprüngliche Abwägungsergebnis des Bebauungsplanes Nr. 5/12 kann somit nicht aufrecht erhalten werden. Neben einem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/12 ist zeitgleich zur Realisierung des weiterhin bestehenden übergeordneten städtebaulichen Ziels der Stadt Bayreuth einer qualifizierten Nachverdichtung an diesem Standort auch ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/98 erforderlich. In diesem Verfahren wird die durch den Richterspruch in der zivilrechtlichen Streitsache geänderte Sachlage zum Punkt Erschließung (Festsetzung der Erschließung der ober- und unterirdischen Stellplätze auf dem Neubaugrundstück über die Erlanger Straße) berücksichtigt. Alle weiteren Festsetzungen des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 5/12 werden in das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/14 aufgenommen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 23.07.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.08.2014 - 08.09.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.11.2014 - 10.12.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 28.01.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.02.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge