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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Bereich Scheffelstraße im Stadtteil Kreuz

Die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1583, 1582/2, 1587, 1586 und 1586/2 (jeweils Gmkg. Bayreuth) werden aktuell als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Bayreuth aus dem Jahr 2009 ist eine perspektivische Verwertung als Wohnbauflächen zu entnehmen. Bereits seit den 1970er-Jahren ist dieses stadtplanerische Bauflächenpotenzial über den rechtsverbindlichen, unqualifizierten Bebauungsplan Nr. 4/72 gesichert. Eine entsprechende Entwicklung konnte aufgrund fehlender Zustimmung und Bereitschaft seitens der Grundstückseigentümer bisher nicht umgesetzt werden. Diese Bereitschaft ist nunmehr seitens der Grundstückseigentümer gegeben, so dass stadtplanerisch großflächige Innenentwicklungspotenziale umsetzbar sind. Aktuell besteht auf den relevanten Flächen kein Baurecht. Der nördliche Teil an der Preuschwitzer Straße wird zudem als Mischgebiet (MI) festgesetzt, um entsprechende qualitative Nutzungen und Maße der baulichen Nutzung im Nahversorgungszentrum „Kreuz/Scheffelstraße“ (vgl. Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth) zu ermöglichen. Hierzu ist folgerichtig die Darstellung des aktuellen FNP zu ändern. (Auszug aus der Begründung zur FNP-Änderung)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. S. Heisinger0921 251324Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 26.03.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.04.2014 - 26.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.10.2016 - 01.12.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 22.02.2017, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
  • 01.09.2017, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge