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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

4/13 Geschäftshaus am Luitpoldplatz (Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/67) im Stadtteil , City

Die Sparkasse Bayreuth beabsichtigt, auf den Flurstücken 1196, 1197 (Teilfläche), 1296 (Teilfläche) und 1194 (Teilfläche) einen Ersatzneubau mit fünf Vollgeschossen zu errichten (gegenwärtig weist das Geschäftshaus vier Geschosse auf) und dabei den öffentlichen Raum teilweise zu überbauen. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 4/67 ermöglicht jedoch nur drei Geschosse - ohne Überbauung. Der wirksame Flächennutzungsplan weist ein Mischgebiet aus. Das Planungsrecht ist dementsprechend für einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans zu ändern und die Errichtung von fünf Vollgeschossen zuzulassen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) festgesetzt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 17.07.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.03.2014 - 24.04.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.06.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.07.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge