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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Gewerbe- und Sonderstandort 'Einzelhandel/Möbel', ehemalige Markgrafenkaserne im Stadtteil Industriegebiet

Der Bayreuther Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 29.03.2017 für die Ansiedlung großflächigen Möbeleinzelhandels am Standort der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuther Norden entschieden. Gegenstand der Planung ist konkret die Ansiedlung von zwei großflächigen Möbelmärkten auf einer Grünfläche im westlichen Bereich der ehemaligen Markgrafenkaserne an der Bindlacher Allee. Für die Ansiedlung großflächigen Möbeleinzelhandels ist die Umwandlung der bestehenden Grünfläche in ein Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung erforderlich. Nachdem es sich bei der Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in der geplanten Größenordnung um ein Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit handelt, war seine landesplanerische Zulässigkeit und seine Raumverträglichkeit gem. Art. 24 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 27.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.05.2019 - 08.07.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 25.04.2022 - 29.06.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.02.2023, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
  • 09.06.2023, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge