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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

6/88 Industriegebiet "Bindlacher Allee" im Stadtteil Industriegebiet

Aufgrund einer starken Nachfrage bezüglich Industriebauflächen wurde bereits im Jahre 1986 die Freifläche westlich der Bindlacher Allee bzw. der Bundesstraße B 2 als mögliches neues Industriegebiet in Betracht gezogen. Die rd. 1,55 ha große Fläche hatte sich hinsichtlich ihrer Nachbarschaft zu den schon vorhandenen, östlich und westlich der Autobahn gelegenen Industriegebieten aus städtebaulichen Gründen für Industrieansiedlungen angeboten. Ein weiteres Auswahlkriterium war die günstige Anbindung an die unmittelbar angrenzenden Bundesfernstraßen ( Autobahn A 9, B 2) sowie die topographische Beschaffenheit. Das flache Gelände eignet sich für Großbetriebe und besonders für solche mit langen Fertigungsstraßen. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1990)

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 31.05.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.09.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.02.1991, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge