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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Industriegebiet St. Georgen-Ost im Stadtteil Industriegebiet

Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 „Industrie- und Gewerbegebiet St. Georgen-Ost“ soll das Industrie- und Gewerbegebiet St. Georgen-Ost als ein stabiler und leistungsfähiger Standort für klassische produzierende und produktionsnahe Betriebe erhalten bleiben. Hierzu sollen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Es ist zweckmäßig, gleichzeitig den als Fläche für den ruhenden Verkehr (Park+Ride-Fläche) dargestellten Bereich am großen Kreisverkehr in ein Industriegebiet umzuwandeln (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Geogr. C. Rabe-Warber0921 251466Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 16.03.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.05.2016 - 06.06.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.01.2019 - 04.02.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 17.06.2019 - 18.07.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 25.09.2019, Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung
  • 21.02.2020, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge