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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

7/95 Verlegung der Kreisstraße BT 6 im Stadtteil St. Johannis, Aichig

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth von 1978 stellte den südlich der Bahnlinie liegenden Bereich dieses Planes als Industrie- und Gewerbegebiet dar. Die Darstellung wurde durch die 13. Änderung des alten Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Aichig“ im Jahre 1992 herbeigeführt. Das Entwicklungsgebot für diesen Bebauungsplan (ebenfalls GI/GE) wird dennoch nicht erreicht, weil die damalige Abgrenzung zwischen den Baugebieten anders verlief als die mit diesem Bebauungsplan vorgesehene. Die nochmalige Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich wird deshalb erforderlich (Parallelverfahren). Dies nicht zuletzt auch aufgrund der Straßenneuplanung, welche als überörtlicher Hauptverkehrszug Eingang in den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth finden soll. Die Bebauungsplanflächen nördlich der Bahnlinie (Straßenplanung) sind im Flächennutzungsplan derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Sie sollen in Verkehrsflächen bzw. Grünflächen umgewidmet werden. Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 84 „Verlegung der Kreisstraße BT 6“ wird im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan durchgeführt. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Dipl.-Ing. (FH) Ch. Pliogas0921 251278Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 27.05.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.10.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.03.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge