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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

10/73c Eichelberg TB West (Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/73b im westlichen Teil) im Stadtteil Eichelberg

Die Stadt Bayreuth ist Eigentümerin eines schmalen Grundstücks entlang der Straße „Am Eichelberg“ mit Fl. Nr. 32/1 der Gemarkung Colmdorf, das alleine nicht sinnvoll genutzt werden kann. Das westlich davon liegende Grundstück im Eigentum der Autobahndirektion mit Fl. Nr. 23 der Gemarkung Colmdorf wurde der Stadt zum Kauf angeboten, da es nicht mehr benötigt wird. Nach erfolgtem Erwerb ist (bei geänderter Aufteilung) eine künftige Nutzung als Wohngrundstück für 2 Interessenten vorstellbar. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 24.06.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.10.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.11.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge