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Bebauungsplan in Bearbeitung
2/24 Urbanes Gebiet / Insel (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/87 und Nr. 5/04) im Stadtteil St. Georgen, Industriegebiet
Die Fläche der ehemaligen Nagelfabrik soll in Verbindung mit den angrenzenden Grundstücken der Stadt Bayreuth zum Zwecke eines dem Standort angemessenen Nutzungsmixes aus Wohnen (Schwerpunkt) und ergänzenden gewerblichen und sozialen bzw. kulturellen Einheiten entwickelt werden. Damit wird das städtebauliche und wirtschaftliche Potential der Liegenschaften optimal ausgeschöpft. Das Areal soll eine der Umgebung angemessene Nachverdichtung erfahren (Maßnahme der Innenentwicklung). Ein Ziel hierbei ist es, einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in städtebaulich integrierter Lage zu leisten.
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Pliogas | 0921 251278 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 17.07.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.08.2024 - 24.09.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 6/87 Industriegebiet im Bereich Bahnhof St. Georgen Teilbereich "Nord" (Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/62)
- 5/04 Gewerbegebiet am Bahnhof St. Georgen -Teilbereich West- (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 6/87)
Anhänge
- Plandokumente zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Amtsblatt