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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

4/18 Neues Misch- und Wohnquartier Kreuzstein (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/76, Nr. 6/76a und Nr. 5/18) im Stadtteil Kreuzstein

Im Zuge der Umstrukturierung hat die Fa. Zapf die Produktion von Betonfertigteilen aus Bayreuth verlagert (heute nur noch Verwaltungsstandort). Auch die Fa. Ehl wird ihre Stein-Produktion in naher Zukunft auf dem Gelände einstellen. Da für das Areal keine starke Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in dieser Größenordnung mehr besteht und aufgrund der stadtfunktionalen Lage anderweitige Nutzungen städtebaulich wünschenswert sind, soll die Fläche perspektivisch umgenutzt werden. Das Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die städtebauliche, stadträumliche, verkehrliche sowie immissions- und umweltschutzrechtlich verträgliche Entwicklung eines neuen gemischten Quartiers mit dem Schwerpunkt Wohnen auf einem ehemals gewerblich/industriell genutzten Areal. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan)
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. (FH) B. Lotze0921 251253Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 22.07.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.08.2021 - 08.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 15.08.2022 - 29.09.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 14.12.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.12.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge