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Aktueller rechtsverbindlicher Bebauungsplan

4/19 Nahversorgungszentrum Neue Heimat / Königsallee (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 7/67 und Nr. 10/78-28) im Stadtteil Neue Heimat, Kreuzstein

Der Bauausschuss des Bayreuther Stadtrates hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 die Fortschreibung 2019 des städtischen Nahversorgungskonzeptes beschlossen. Der Anlass für die Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes bestand u.a. im Handlungsbedarf für den Bayreuther Osten. Der Osten Bayreuths  ist trotz teils innenstadtnah gelegener Stadtteile wie der Neuen Heimat und der Hammerstatt mit großen Bevölkerungsanteilen aus Nahversorgungssicht insgesamt eher unterversorgt. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Bayreuther Osten das Nahversorgungszentrum „Heue Heimat / Königsallee“ als zentraler Versorgungsbereich i. e. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB planerisch bestimmt. Mit der vorliegenden Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines leistungsfähigen zentralen Versorgungsbereichs geschaffen (Vollsortimenter mit hoher Sortimentstiefe und -breite, Discounter (bereits vorhanden) sowie ergänzende Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe).
Im Plangebiet ergibt sich des Weiteren die Möglichkeit, die südlich der Königsallee gelegene Fläche als Gewerbestandort zu entwickeln. Aus stadtplanerischer Sicht eignet sich der Standort aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im Umfeld für die Ansiedlung klassischen Gewerbes, sodass die Gewerbegebietsausweisung hier ebenfalls städtebaulich verträglich erfolgen kann. Die Sicherung bzw. Schaffung eines ausreichenden Angebotes an Gewerbegebietsflächen ist auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Nachfragezunahme im gewerblichen Bereich eine wichtige Aufgabe der Stadt Bayreuth. Mit dieser gewerblichen Nachverdichtung setzt die Stadt Bayreuth ihr übergeordnetes städtebauliches Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (maßvolle und bedarfsgerechte Flächenausweisung in gewerblich geprägter und städtebaulich integrierter Lage) um. Ebenso ist durch dieses Bauleitplanverfahren mit einer entsprechenden Gewerbegebietsfestsetzung zunächst entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.
 

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Dipl.-Ing. T. Bödeker0921 251480Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.10.2019 - 18.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.12.2020 - 01.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 24.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.04.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge