Bebauungsplan
Kalkar-Friedhof Aufhebung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Sarah Schüller, Telefon: 02253 505 267, E-Mail: s.schueller@bad-muenstereifel.de
Verfahrensschritte
- 06.06.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.09.2014 - 31.10.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 06.03.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Kalkar-Friedhof
Ist eine Änderung von
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung