Stadtplanung in Attendorn

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Flächennutzungsplan
TeilFNP Wind Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn hat in ihrer Sitzung am 03.11.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen.

Ziele des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ sind:

1. die Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Steuerung der Windenergie,
2. der Windenergie auf dem Gebiet der Hansestadt Attendorn substanziell Raum zu geben,
3. eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen zu erreichen.

Mit dem Planverfahren werden die im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen für Windkraftanlagen aufgehoben.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 03.11.2021, Aufstellungsbeschluss
  • 31.01.2022 - 11.03.2022, Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 07.12.2022 - 13.01.2023, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 23.05.2023 - 22.06.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 07.08.2023 - 20.08.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  • 08.11.2023, Feststellungsbeschluss
  • 06.01.2024, Rechtskraft gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

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