Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn hat in ihrer Sitzung am 03.11.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen.
Ziele des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ sind:
1. die Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Steuerung der Windenergie,
2. der Windenergie auf dem Gebiet der Hansestadt Attendorn substanziell Raum zu geben,
3. eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen zu erreichen.
Mit dem Planverfahren werden die im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen für Windkraftanlagen aufgehoben.