Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
84 Windhausen Höhenstraße

Der Ausschuss für Planen, Bauen, Klima- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Windhausen Höhenstraße" beschlossen. 

Inhalt des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Wohngebietes.

 

Hinweis: 

Das  Verfahren für das Baugebiet an der Höhenstraße muss wiederholt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2023 eine Unvereinbarkeit des angewendeten beschleunigten Verfahrens (§ 13 b BauGB) mit Europarecht festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine Gesetzesänderung vornehmen müssen, diese ist seit Beginn des Jahres 2024 in Kraft. Der Bebauungsplan wird nun auf dieser neuen Grundlage neu aufgestellt - es geht weiter! 

 

 

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 25.11.2019, Aufstellungsbeschluss
  • 09.01.2023 - 10.02.2023, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

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